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Viel heiße Luft ums „Haldenköpfle“
Die hier geschilderten Dinge sind real. Sie sind tatsächlich passiert und können durch Schriftstücke und Mails bzw. durch jeweils mehrere Augen- und Ohrenzeugen belegt werden.
Da wir als 'Bürgerinitiative Unser Breisgau‘ (BIUB), wie bereits mehrfach erwähnt, kein Printmedium mehr finden, welches unsere Ansichten zur Windkraft im windschwächsten Gebiet unserer Republik, dem Südwesten, abdruckt oder auch nur annähernd realistisch und neutral über Veranstaltungen und Gemeinderatssitzungen zum Thema Windkraft berichtet, müssen wir wieder diesen Weg beschreiten, um Sie über Aktuelles, Skurriles, Freches und Unglaubliches im Münstertal zum Thema BEM-Windkraftvorhaben 'Haldenköpfle‘ zu informieren (BEM steht für „Bürger-Energie Münstertal“).
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass schon der Name des geplanten Windparks verwirrt. Die 249,5 m hohen Windindustrieanlagen (WIA) sind nämlich nicht am 'Haldenköpfle‘, sondern am 'Dreieck‘ geplant, ein für die direkten Anwohner in Bezug auf Lärm, Schattenwurf etc. nicht unerheblicher Unterschied von knapp einem Kilometer. Der nächste dauerhaft bewohnte Hof ist lediglich knapp 500 m von einem der Standorte entfernt. Auch ist ständig von lediglich zwei WIA die Rede, wobei der Vertrag von "ca. zwei WIA“ spricht. Wie andere Windparks in Deutschland zeigen, wurden nach der ursprünglichen Genehmigung später schon häufiger weitere WIA zugebaut.
Über das Geschäftsgebaren der BEM und der Ökostromgruppe Freiburg (ÖSG), zuständig für Planung und technische Durchführung des Vorhabens, sowie deren Umgang mit Bürgern, die ihnen ihr Millionengeschäft mit den auf 20 Jahre garantierten Windkraftsubventionen vermiesen könnten, lesen Sie bitte an anderer Stelle auf dieser Homepage.
Wir wollen Sie hier auf den neusten Stand zum Thema bringen:
Am 26.01.26 fand in Münstertal (MT) wieder eine Gemeinderatssitzung (GRS) u.a. zum Thema 'Haldenköpfle‘ statt. Wir haben in den vergangenen Monaten einige GRS zu dem für die Bevölkerung äußerst brisanten Thema Windkraft besucht. Noch niemals ist uns so viel scheinbare Sorglosigkeit und rechtliche Ahnungslosigkeit entgegengeschlagen wie bei dieser Sitzung in MT.
Hier wurde wieder deutlich, dass die Verwaltung MT, obwohl wir schon mehrfach darauf hingewiesen und sie diesbezüglich sogar Rechtsbeistand eingeholt hatte, rechtlich noch immer nicht umfassend informiert ist. Sie kann die in Bezug auf “Waldumwandlung“ sowie Zuwegung zu einem Windpark gesetzlich festgeschriebenen Rechte und Pflichten ihrer Gemeinde nicht korrekt wiedergeben und trägt somit zu ständig neuer Verwirrung beim Gemeinderat (GR) und bei der Bevölkerung bei. Es werden aus dem Gremium ständig Aussagen wiederholt, die rechtlich unvollständig bzw. mittlerweile überholt sind. Dies kann den besorgten und besser informierten Bürger wahrlich zum Platzen bringen!
Erschreckend: Auch die geladenen Fachreferenten vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (LRA) sind nicht umfassend über die Rechtslage zur Zuwegung zu einem Windpark informiert. Bemerkenswert, dass diese Personen über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks entscheiden. Für uns nur schwer fassbar.
Wir Zuhörer konnten aufgrund vorheriger Recherche die rechtliche Situation offenkundig korrekter einordnen als ein großer Teil von Gemeinderat und die Vertreter des LRA. Wir hatten jedoch kein Rederecht. Dem geladenen und auch vortragenden Vertreter der Ökostromgruppe Freiburg (ÖSG) musste diese Situation ein inneres Behagen bereiten. Ein Verweis auf Sachverhalte, die den Bürgermeister (BM) und GR dazu veranlassen könnten, sich dem Vorhaben zu verweigern, blieben seinerseits verständlicherweise aus. Auch aus anderen Vorgängen wissen wir, dass BEM und ÖSG es mit der Wahrheit nicht so ganz genau nehmen. Wiederum wurden Aussagen getätigt, die nachweislich nicht den Tatsachen entsprechen. Die Mehrheit des GR hat sich nicht daran gestört.
So hat der ÖSG-Vertreter vor der ganzen Versammlung wörtlich und unwidersprochen behauptet, dass „PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) mit Windkraft nichts zu tun haben“. Nun kann aber jeder sogar in Fachartikeln der Windkraftbranche nachlesen, dass PFAS bei Windkraftanlagen u.a. bei der Beschichtung der Rotorblätter verwendet werden. Die oft als "Ewigkeitschemikalien" bezeichneten Stoffe sind bis zu 23.000-mal klimaschädlicher als CO2. Alles, was sich durch ein Medium bewegt, unterliegt einem Materialabtrag. Durch den zwangsläufig stattfindenden Abrieb durch Regen, Schnee, Hagel und auch die Kollisionen mit Millionen von Insekten sowie vielen Fledermäusen und Vögeln wird dieser natürlich auch in die Umwelt freigesetzt und viele Kilometer über bestellte Felder und Wiesen verteilt. Irgendwann sickern diese lungengängigen Kleinstteilchen unweigerlich auch in unser Grundwasser ein.
Derartig “kreative Abweichungen“ von den Tatsachen sind dann umso erstaunlicher, wenn sie vor der Gemeinde und vor Pressevertretern geäußert werden. Der moralische Kompass zeigt eben allzu deutlich in Richtung des “finanziellen Nordens“. So eine Tatsache könnte doch auch einmal in einem Zeitungsartikel stehen. Aber nein……
Der ÖSG-Vertreter wiederholte in der GRS auch seine bisher nicht belegbare Behauptung, dass die geplanten WEA-Standorte am 'Dreieck‘ die beste Windhöffigkeit in der ganzen Region aufweisen. Äußerst seltsam nur, dass bisher konkret dort die Windstärke noch gar nicht gemessen wurde und die großen “Windkraftprofis“ EnBW und iTerra sich ganz in der Nähe wegen zu geringer Windausbeute bereits zurückgezogen haben. Zuletzt hatte iTerra ihr Vorhaben auf dem Höhenzug nördlich vom MT (W-162) wegen zu geringer Windhöffigkeit aufgegeben. Dieses Gebiet weist gem. Windatlas Baden-Württemberg, für jedermann im Internet einsehbar, genau die gleiche Windhöffigkeit wie am 'Dreieck‘ auf. iTerra hatte mit ihren angegebenen 25 % Fehl bestätigt, was Fachleute schon lange sagen: Die Werte im Windatlas B.-W. sind um bis zu 30 % zu hoch angegeben. Aber diese Fakten interessieren die ÖSG nicht. Sie behaupten es einfach anders. Oder haben sie vielleicht einen besonderen Draht zu den Göttern der Winde‘? Wohl eher nicht. Hier wird schlicht nach dem Motto verfahren: 'Eine starke Behauptung ist besser als ein schlechter Beweis‘. Allerdings hat uns der BEM-Geschäftsführer am 12.01.2026 schriftlich bestätigt, dass die BEM hier noch den Nachweis durch eigene Windmessungen im Vorhabengebiet 'Haldenköpfle‘ antreten wird. Darauf sind wir sehr gespannt!
Aber zurück zur GRS: Da ein nicht unerheblicher Teil des Gremiums im Rathaus offenbar wenig bis keine Sachkenntnis zu diesen Themen besitzt und die anderen im Saal nichts sagen durften, konnten die “kreativen Ausführungen“ des ÖSG-Vertreters unwidersprochen stehen bleiben. Die dabei zu beobachtende auffallende Ruhe und Zurückhaltung des Bürgermeisters löste Betroffenheit aus. Ein Großteil der kommunalen Entscheider scheint im rechtlichen Nebel verlorengegangen und diejenigen im Saal, die verstanden hatten, wo die Reise hingeht, durften nichts mehr sagen. Nun funktionierte das mit dem Sprechverbot nicht immer vollständig und es fiel dann schon einmal eine bewertende Äußerung aus dem gut gefüllten Auditorium, die aber vom BM sofort gerügt wurde.
Auch konnte man in dieser GRS die 'gute Kinderstube‘ bei einzelnen Akteuren vermissen. Wenn ein Mitglied des GR dem ÖSG-Vertreter Fragen stellte und dieser sich mittendrin dem BM zuwendete und sekundenlang mit ihm tuschelte, zeugte das bei beiden nicht gerade von bester Kommunikationskultur.
Als krönender Abschluss berichtete dann am 28.01.2026 auch noch die BZ in einem völlig verschobenen Artikel über diese GRS. Dabei scheute der 'Journalist‘ auch nicht davor zurück, eine wörtliche Aussage eines LRA-Vertreters aus dem Fachbereich 'Wasser und Boden‘ eigenmächtig zu ergänzen und für den 'Mainstream‘ entsprechend zeitgeistig passend 'aufzupeppen‘. Wir können den Artikel mit einer wörtlichen Mitschrift aus der GRS vergleichen. Moral, Anstand und journalistische Ehre und Sorgfaltspflicht? Auf Wiedersehen! Dementsprechend sind Beschwerden beim Presserat anhängig und auch die BZ-Chefredakteurin hat "Post" bekommen.
Viel erfrischender wäre doch in der BZ die Erwähnung folgender Tatsache von diesem Abend im Rathaus MT gewesen: Auf den gleich zu Beginn der GRS gestellten und mehr als berechtigten Antrag der Fraktion ‚Bürger für Münstertal‘ (BfM) musste der BM seinen darüber wenig erfreuten Hauptamtsleiter anweisen, den vorliegenden Antrag auf Waldumwandlung (sprich die Rodung!) dahingehend zu korrigieren, dass der fälschlicherweise als Eigentümer des Gemeindewaldes eingetragene Bürgermeister auf die Gemeinde MT als Eigentümer geändert werden musste. Alleine betrachtet eigentlich lustig, in der Gesamtsituation aber eher peinlich.
Aus der letzten GRS muss man den Eindruck mitnehmen, dass eine sauber recherchierte Rechtslage sowie eine umfassende Information an GR und Bürger bei der Gemeindeverwaltung bei weitem noch nicht die gebotene Dringlichkeit erfahren haben. Um es vorsichtig auszudrücken. Dem Bürger darf nicht zugemutet werden, dass dem Gemeinderat weiterhin Beschlussvorlagen unterbreitet werden, die aus unserer Sicht auf rechtlich nicht ausreichend fundierten bzw. unvollständigen Informationen beruhen. Die potenziell weitreichenden Auswirkungen auf die betroffenen Anwohner sind bisher nicht berücksichtigt. Auch lässt die Gemeindeverwaltung die Nutznießer dieser Windindustrieanlagen “kreative Wahrheiten“ verbreiten, obwohl sie es besser wissen könnte.
Wir haben den BM nun aufgefordert, vor der nächsten GRS zum Thema 'Haldenköpfle‘ für GR und Bevölkerung absolute Rechtssicherheit in das Beantragungs- und Genehmigungsverfahren um Windkraftanlagen auf der Gemarkung Münstertal herzustellen. Falls das nicht rechtzeitig geschehen sollte, werden wir eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den BM einreichen. Es kann einfach nicht sein, dass hier für die Bürgerschaft von MT weitreichende Entscheidungen getroffen werden, ohne dass jedem Beteiligten die Rechtslage zu 100 % klar ist.
Ebenso haben wir die Fachreferenten aus dem LRA aufgefordert, in ihren Bereichen für Rechtssicherheit in den angesprochenen Themen zu sorgen und die Gemeinde MT über die dann hoffentlich korrekte Rechtslage zu informieren.
Ebenfalls erschreckend: Mittlerweile muss der Bürger der eigenen Verwaltung und dem Landratsamt 'auf die Finger schauen‘ und dafür sorgen, dass alle Beteiligten 'ihren Job richtig machen‘. Am Ende des Tages ist nämlich niemand von den Herrschaften haftbar. Der Schaden ist entstanden, der Bürger leidet … und bezahlt!
Der Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde MT und der BEM aus dem Jahr 2022, dessen Einsicht wir gem. Landesinformationsfreiheitsgesetzt (LIFG) bei der Gemeinde beantragt und entsprechend genehmigt bekommen hatten, ist alles andere als professionell und erzeugt juristischen Klärungsbedarf.
Bei all diesen fachlichen und rechtlichen Querelen dürfen wir die wichtigste Sache beim BEM-Vorhaben 'Haldenköpfle‘ aber nicht aus den Augen verlieren: Die Familien am Stohren und am Sittnerberg leben dort oben ohne öffentliche Wasserversorgung seit Hunderten von Jahren nur, weil es dort selbst nach mehreren Jahren mit äußerst geringen Niederschlägen das ganze Jahr über genügend Quellwasser gibt. Sie beschweren sich nicht über das BEM-Vorhaben, weil „die Windräder hässlich sind“, sie haben in Bezug auf ihr Quellwasser berechtigte EXISTENZÄNGSTE und sorgen sich schon heute um die nachfolgende Generation! Geht das Wasser, gehen die Menschen !!!
Zugegeben, die Gemeindekassen waren schon praller gefüllt und angepriesene, wenn auch deutlich übertriebene Einnahmeversprechen durch Windkraft auf eigenen Flächen sind verlockend. Wenn aber die vermeintlichen Mehreinnahmen schon beim geringsten Problem mit der Wasserversorgung am Stohren und Sittnerberg 'aufgefressen‘ wären und weitere wichtige Dinge wie die Gesundheit der Bürger, der wirtschaftlich wichtige Tourismus und das lang gehegte Auerwild in Gefahr sind, muss man doch irgendwann den normalen Menschenverstand einschalten und sich fragen, ob ich als Bürgervertreter meinen Bürgern all diese Risiken aufbürden kann und darf.
Ihr Bürgermeister hat sich bei seinem Amtsantritt verpflichtet, “die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und das Wohl der Einwohner zu fördern“. Was im Moment in Ihrer Gemeinde in Bezug auf die Gefahren durch den geplanten Bau der beiden gigantischen Windindustrieanlagen der BEM passiert, hat mit dem Wohl der Einwohner aber leider nichts mehr zu tun.
Es besteht die berechtigte Sorge, dass durch die derzeitige Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung ein Teil der Bevölkerung erheblichen und möglicherweise existenzbedrohenden Risiken ausgesetzt wird. Die Schaffung von Rechtssicherheit ist aus unserer Sicht bislang nicht ausreichend vorangekommen. Die Interessen eines Investors scheinen erkennbar Vorrang vor anderen Erwägungen zu genießen. Diesem geht es unserer Auffassung nach einzig und allein um seinen Millionengewinn aus Steuergeldern, nicht aber um saubere Energie, das Klima, das Wohl der Bevölkerung oder Umwelt- und Artenschutz im noch wunderschönen Münstertal.
Bleiben Sie bitte dran, um auch die letzten Kapitel dieses ‚Münstertal-Krimis‘ nicht zu verpassen. Alles ist in irgendeiner Form endlich!
Ihr BIUB-Team
