Verehrte Bürgerschaft,
wir bedanken uns für Ihre Unterschriften unter den Einwendungen (EW) an den Regionalverband Hochrhein-Bodensee (RVHB) gegen zwei Vorranggebiete für Windindustrieanlagen (WIA), die bei Bebauung mit riesigen Windrädern neben all den anderen Planungsgebieten das Münstertal an dessen südlicher Grenze noch mehr umzingeln würden.
Wir mussten nun allerdings erleben, dass Ihre und unsere
Bemühungen mit den Unterschriftenlisten gänzlich umsonst waren.
Der RVHB hat uns kurz nach Einsendeschluss (31.07.25) alle
Originalunterlagen zurückgeschickt mit dem Hinweis, dass
Unterschriftenlisten zu EW nicht mehr statthaft sind und diese
deshalb im Verfahren dieser Offenlegung keine Berücksichtigung
finden. Tatsächlich hat man, offensichtlich im bereits
laufenden Verfahren, die Einsendemöglichkeit für die
Bürgerschaft lediglich auf E-Mails beschränkt, entgegen des
bisher üblichen Verfahrens und ohne darauf ausreichend
hinzuweisen. Um den entsprechenden Vermerk auf der Homepage des
RVHB zu finden, muss man dort „tief graben“.
Sicherheitshalber und jetzt zum Glück hatten einige von unseren
Mitstreitern die EW persönlich unterschrieben und per E-Mail
eingereicht, so dass unserer Argumente auf jeden Fall
berücksichtigt werden müssen. Leider ohne Ihre ca. 500
stützenden Unterschriften.
Eine derartige Maßnahme zielt einzig und allein darauf ab, den
„Gegenwind“ für die energiepolitisch unsinnigen und unsere
Heimat zerstörenden Windkraftpläne weiter einzubremsen. Den
Bürgern werden immer mehr Möglichkeiten genommen, ihre Meinung
zu politischen Vorhaben zu äußern.
Wo ist hier die Demokratie geblieben, wo das stets propagierte
Einbeziehen von Bürgerinteressen? Was macht der nicht
unerhebliche Teil unserer Bevölkerung, der keinen PC hat oder
aus anderen Gründen keine E-Mail schreiben kann?
Aus der Bundespolitik wurden bereits Stimmen laut, die
Einspruchsmöglichkeiten gegen Vorhaben im Sinne des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gänzlich zu streichen sowie
Bürgerbefragungen und -entscheide zu diesen Themen gar nicht
mehr zuzulassen.
Ich erinnere daran, was uns unsere Politik, ohne uns zu fragen
und offensichtlich ohne Kenntnis der physikalischen
Grundgesetze, im EEG §2 aufgezwungen hat: „Die Errichtung und
der Betrieb von Anlagen (Anmerkung: Windkraft und PV) sowie den
dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen
Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und
Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu
treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als
vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden
Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“ Genau mit diesem
Satz wurden bisher „heilige“ Natur-, Landschafts- und
Artenschutzgesetze ausgehebelt. Heute ist hier nichts mehr
„heilig“! Um diesen „Turbo“ beim aus politischer Sicht
lahmenden Ausbau der Windkraft durchzusetzen ist jedes Mittel
recht, auch die Beschränkung der Bürgerrechte.
Unser Regionalverband Südlicher Oberrhein (RVSO) wird voraussichtlich noch in diesem Herbst den neuen Regionalplan „Windenergie“ für unsere Region vorstellen, um das selbstgesteckte Ziel zu erreichen und die Vorgaben der Landesregierung zu erfüllen. Natürlich erwarten wir jetzt auch hier massive Einschränkungen bei den Einreichungsoptionen für EW. Aber wir werden darauf vorbereitet sein! Besuchen Sie bitte regelmäßig diese unsere Homepage und achten Sie bitte auch weiterhin auf unsere Anzeigen im Mitteilungsblatt Ehrenkirchen. Wir werden Ihnen die Möglichkeit bieten, auch in der 2. Offenlage „Teilfortschreibung Windenergie“ beim RVSO Ihre Einwendungen, selbst bei weiter einschränkenden Vorgaben, einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre BIUB