Verehrte Bürgerschaft,

wir bedanken uns für Ihre Unterschriften unter den Einwendungen (EW) an den Regionalverband Hochrhein-Bodensee (RVHB) gegen zwei Vorranggebiete für Windindustrieanlagen (WIA), die bei Bebauung mit riesigen Windrädern neben all den anderen Planungsgebieten das Münstertal an dessen südlicher Grenze noch mehr umzingeln würden.

Wir mussten nun allerdings erleben, dass Ihre und unsere Bemühungen mit den Unterschriftenlisten gänzlich umsonst waren. Der RVHB hat uns kurz nach Einsendeschluss (31.07.25) alle Originalunterlagen zurückgeschickt mit dem Hinweis, dass Unterschriftenlisten zu EW nicht mehr statthaft sind und diese deshalb im Verfahren dieser Offenlegung keine Berücksichtigung finden. Tatsächlich hat man, offensichtlich im bereits laufenden Verfahren, die Einsendemöglichkeit für die Bürgerschaft lediglich auf E-Mails beschränkt, entgegen des bisher üblichen Verfahrens und ohne darauf ausreichend hinzuweisen. Um den entsprechenden Vermerk auf der Homepage des RVHB zu finden, muss man dort „tief graben“.
Sicherheitshalber und jetzt zum Glück hatten einige von unseren Mitstreitern die EW persönlich unterschrieben und per E-Mail eingereicht, so dass unserer Argumente auf jeden Fall berücksichtigt werden müssen. Leider ohne Ihre ca. 500 stützenden Unterschriften.

Eine derartige Maßnahme zielt einzig und allein darauf ab, den „Gegenwind“ für die energiepolitisch unsinnigen und unsere Heimat zerstörenden Windkraftpläne weiter einzubremsen. Den Bürgern werden immer mehr Möglichkeiten genommen, ihre Meinung zu politischen Vorhaben zu äußern.
Wo ist hier die Demokratie geblieben, wo das stets propagierte Einbeziehen von Bürgerinteressen? Was macht der nicht unerhebliche Teil unserer Bevölkerung, der keinen PC hat oder aus anderen Gründen keine E-Mail schreiben kann?
Aus der Bundespolitik wurden bereits Stimmen laut, die Einspruchsmöglichkeiten gegen Vorhaben im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gänzlich zu streichen sowie Bürgerbefragungen und -entscheide zu diesen Themen gar nicht mehr zuzulassen.
Ich erinnere daran, was uns unsere Politik, ohne uns zu fragen und offensichtlich ohne Kenntnis der physikalischen Grundgesetze, im EEG §2 aufgezwungen hat: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen (Anmerkung: Windkraft und PV) sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“ Genau mit diesem Satz wurden bisher „heilige“ Natur-, Landschafts- und Artenschutzgesetze ausgehebelt. Heute ist hier nichts mehr „heilig“! Um diesen „Turbo“ beim aus politischer Sicht lahmenden Ausbau der Windkraft durchzusetzen ist jedes Mittel recht, auch die Beschränkung der Bürgerrechte.

Unser Regionalverband Südlicher Oberrhein (RVSO) wird voraussichtlich noch in diesem Herbst den neuen Regionalplan „Windenergie“ für unsere Region vorstellen, um das selbstgesteckte Ziel zu erreichen und die Vorgaben der Landesregierung zu erfüllen. Natürlich erwarten wir jetzt auch hier massive Einschränkungen bei den Einreichungsoptionen für EW. Aber wir werden darauf vorbereitet sein! Besuchen Sie bitte regelmäßig diese unsere Homepage und achten Sie bitte auch weiterhin auf unsere Anzeigen im Mitteilungsblatt Ehrenkirchen. Wir werden Ihnen die Möglichkeit bieten, auch in der 2. Offenlage „Teilfortschreibung Windenergie“ beim RVSO Ihre Einwendungen, selbst bei weiter einschränkenden Vorgaben, einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre BIUB