Windkraftvorhaben „Haldenköpfle“ der Bürgerenergie Münstertal (BEM):

Die BEM plant im oberen Münstertal (Bereich oberer Stohren/Dreieck) ein Windkraftprojekt mit mindestens 2 Windenergieanlagen (WEA) unter dem Namen „Haldenköpfle“. Der Antrag für die 250 m hohen Giganten liegt bereits beim Landratsamt.

Die dokumentierten Tatsachen, dass sich unter den geplanten WEA-Standorten große Mengen artesisch gespannten Wassers in bis zu 300 m Tiefe befindet, welches unzählige Quellen in diesem in Bezug auf Wasser höchst sensiblen Gebiet speist, sowie der Umstand, dass die durch die BEM bei der Gemeinde Münstertal beantragte Zuwegung über den „Glashofweg“ durch das Wasserschutzgebiet Nr. 315177 führt, sind mittlerweile bei allen zuständigen Stellen bekannt.

Hier muss dringend erwähnt werden, dass alle Höfe am Stohren, Sittnerberg etc. nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen sind und ausschließlich von diesen Quellen leben!

Auch die Feststellungen des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Schauinsland“ aus dem Jahr 2017 und die hier zu findende Aussage, dass das Gebiet „Haldenköpfle“ „für die Nutzung von Windenergieanlagen ungeeignet ist“, sind den Behörden hinlänglich bekannt. Aus mehreren Gründen hat das RP Windkraftvorhaben in diesem Gebiet abgelehnt, wobei auch das „windkraftsensible Auerwild“ in der entsprechenden Verordnung explizit Erwähnung findet.

Nun haben wir festgestellt, dass der „Glashofweg“ zusätzlich durch ein Auerwildgebiet führt.

Die verfügbare Karte der FVA (Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt BW) zum Auerwildbestand in unserer Region haben wir um den 7,2 km langen „Glashofweg“, der über die gesamte Länge in Bezug auf Breite und Tragfähigkeit schwerlastfähig gemacht werden müsste, sowie die Standorte der beiden WEA zeichnerisch ergänzt:

Link: Karte Glashofweg durch Auerwildgebiet

Hier ist sehr deutlich zu erkennen, wie ein Auerwild-Kerngebiet sowie ein Randbereich des Vorkommens durch die geplante Zuwegung über eine beträchtliche Länge tangiert und ein Korridor zwischen zwei Gebieten vollständig durchschnitten wird. Zusätzlich verläuft der noch beschauliche „Glashofweg“ entlang eines „Trittsteins“, welcher nach massivem Ausbau des bestehenden Waldweges sicherlich in der heutigen Form nicht mehr existieren würde.

(Definition „Trittstein“ Umweltbundesamt: Kleiner, strukturreicher Lebensraum mit guten Habitateigenschaften, der als inselhaftes Biotop bei der Ausbreitung von Arten hilft.)

Somit würde der längste Teil der 7,2 km langen Zuwegung das Auerwild massiv beeinträchtigen. Mehr Störung geht kaum!

Im Jahr 2008 hat die FVA vom Land Baden-Württemberg den Auftrag „Aktionsplan Auerhuhn“ erhalten. Hierfür wird von verschiedenen Stellen zu Recht ein horrender Aufwand betrieben, um den besorgniserregend geringen Bestand des äußerst scheuen Auerwildes in unserer Region zu schützen.

Nun soll womöglich eine Zuwegung zu einem Windpark genau durch eines dieser seltenen Gebiete führen und damit den schützenswerten Bestand noch weiter gefährden.

Wie wäre eine Genehmigung für eine derart lange Zuwegung vor dem Hintergrund der ansonsten weitreichenden Schutzmaßnahmen für das Auerwild noch rational zu erklären?

Das Auerwild ist ein äußerst seltenes und scheues Wildtier. Kaum ein stiller Wanderer bekommt es je zu Gesicht. In seinem  Revier würde über Monate mit schwerem Gerät das Unterste zuoberst gekehrt. Dieser durchschneidende Weg würde über mindestens 20 Jahre als Servicezufahrt genutzt. Das Wildtier wird das Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig meiden.Somit wäre eines der wenigen Auerwildgebiete in unserem Land dauerhaft zerstört.