Gegendarstellung des gesamten BIUB-Teams zur „Stellungnahme des Gemeinderats der Gemeinde Münstertal“ über unseren Sprecher Uwe Conrad sowie zum Artikel in der Badischen Zeitung vom 01.04.2026.

Nach Veröffentlichung des o. g. BZ-Artikels, der durch die Stellungnahme aus Münstertal initialisiert wurde, erklären wir mit dieser Gegendarstellung, dass wir vollumfänglich zu unserem BI-Sprecher Uwe Conrad stehen.

Das auslösende Thema, nämlich die langwierige und teils undurchsichtige Planung des Windkraftvorhabens der „Bürger-Energie Münstertal (BEM)“ „Haldenköpfle“, ist für viele Münstertäler aufgrund der äußerst brisanten Wasserthematik mit den dutzenden Quellen am Stohren und Sittnerberg existenziell wichtig. Das Vorhaben verdient deshalb die verantwortungsvolle und vollumfängliche Arbeit aller involvierten Stellen, absolute Rechtssicherheit bei der Kommune sowie uneingeschränktes Verständnis für die berechtigten Sorgen der betroffenen Bürger.

Unsere Bürgerinitiative bietet diesen Bürgern einen Anlaufpunkt und gibt ihnen eine Stimme, die in den meisten Fällen unserem BI-Sprecher Uwe Conrad gehört. Wir sind dankbar, dass er unsere Positionen nach außen wirkungsvoll vertritt und somit auch die Fragen und Argumente der „Leiseren“ unter uns vorbringt. Bevor man aber von unserem BI-Sprecher „sachlichen, respektvollen und wahrheitsgemäßen Umgang“ einfordert, sollte man diesen zuerst einmal selbst an den Tag legen.

Warum wird über kritische Stimmen so berichtet, als wären diese das Problem? Tatsächlich geht es um ein Windkraftprojekt mit möglichen Auswirkungen auf höchst sensible Wasserquellen. Es geht um offene rechtliche Fragen. Und es geht um die berechtigten Sorgen vieler Menschen im Münstertal!

Unser BI-Sprecher spricht diese Themen klar an. Nicht, um anzugreifen, sondern weil viele diese Fragen stellen, aber nicht gehört werden. Kritik daran als „unsachlich“ darzustellen, wird der Situation nicht gerecht. Eine lebendige Demokratie lebt davon, dass auch unbequeme Fragen gestellt werden dürfen.

Verständlicherweise ist es für niemanden erfreulich, wenn er „den Spiegel vorgehalten bekommt“ und berechtigte Kritik erfährt, so auch nicht für gewählte kommunale Volksvertreter mit entsprechender Verantwortung. Unsere in der Regel durch unseren Sprecher mündlich wie schriftlich geäußerte Kritik richtet sich aber, und das sei hier noch einmal deutlich herausgestellt, nie gegen den gesamten Gemeinderat (GR) im Münstertal, sondern immer nur gegen einige Mitglieder bzw. hauptsächlich gegen Herrn Bürgermeister Weichert. Er verantwortet die Geschäfte im Rathaus sowie das Mitteilungsblatt. Dabei ist unsere Kritik stets auf einen konkreten Vorfall bzw. eine Unterlassung zurückzuführen und unsere Schilderungen sind ausnahmslos belegbar.

Vor diesen Hintergründen geben wir die Aussage aus dem BZ-Artikel zurück: Genug ist genug!

Im konkreten Fall wurde die auf der Startseite der Gemeinde Münstertal veröffentlichte Stellungnahme über unseren BI-Sprecher dem Gemeinderat mehr oder weniger kurzfristig ‚untergejubelt‘. Für einen freien Journalisten der BZ war sie die willkommene Grundlage für den Artikel vom 01.04.26. Die entscheidende Gemeinderatssitzung (GRS) fand am Montag, den 30.03.26, statt. Die Stellungnahme, die Hr. Weichert einzelnen Mitgliedern des Gemeinderates (GRM) im Vorfeld vermeintlich harmlos und lediglich mündlich als ‚Brief von ihm an Herrn Conrad‘ angekündigt hatte, wurde erst am Sonntagabend vor der GRS an den GR verteilt. Kaum jemand hat an diesem Abend und am nächsten Tag noch im Detail gelesen, was die Verwaltung zugeschickt hatte.

Diese Details sind Original-Aussagen aus den Reihen des Gemeinderates. Hierfür danken wir einerseits, äußern aber gleichzeitig unser Unverständnis und Sorge darüber, wie man es als von den Bürgern gewähltes GRM hinnehmen kann, dass der BM das wichtigste Gremium der Gemeinde für seine Zwecke derart missbraucht. Dem Leser der Stellungnahme wird der falsche Eindruck vermittelt, dass es sich hierbei um eine formell legitimierte und einheitliche Position des GR handelt. Dem ist aber nicht so. Über das Schriftstück wurde zu keinem Zeitpunkt im GR koordiniert abgestimmt und auch kein Beschluss darüber gefasst.

Die besagte Stellungnahme hat Herr Weichert, der faktisch nicht einmal Mitverfasser ist, an der GRS am 30.03.26 persönlich verlesen. Noch in der gleichen Nacht um 22:13:52 Uhr hat Hauptamtsleiter (HAL) Waldmann eine Mail an die BZ und den Reblandkurier mit der Stellungnahme als Anlage verschickt. Hierin steht wörtlich, dass „Herr Weichert seine mit allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten abgestimmte Stellungnahme verlesen“ hat.

Diese Aussage ist in zweifacher Hinsicht nicht korrekt. Erstens war die Stellungnahme nach den Aussagen aus dem GR eben nicht abgestimmt und zweitens kann der BM nicht behaupten, dass er „seine“ Stellungnahme verlesen hat, da er darin als Mitverfasser überhaupt nicht auftaucht. Die Stellungnahme ist, wie es deren Überschrift mehr als deutlich macht, lediglich vom Gemeinderat, nicht aber vom Bürgermeister.

Aus ähnlichem Grund stecken auch unwahre Aussagen im zugehörigen BZ-Artikel vom 01.04.26, wo der Journalist Hr. Ruther eingangs von einer‚ gemeinsamen Erklärung von Münstertals Verwaltung und dem Gemeinderat‘ schreibt.

Auch diese Aussage ist in doppelter Hinsicht nicht korrekt, denn von der Verwaltung als Mitverfasser steht in der Stellungnahme ebenfalls kein Wort. Auch gibt es zwischen einer Stellungnahme und einer Erklärung Unterschiede, die ein sorgfältiger Journalist nach den Vorgaben im Presserecht eigentlich kennen und entsprechend beachten muss.

Herr Ruthers eigene Sichtweise auf die journalistische Verpflichtung zur Sachlichkeit und zu wahrheitsgemäßen Aussagen auch in wörtlich wiedergegebenen Zitaten wird bereits vom ‚Deutschen Presserat‘ untersucht. Unsere Anfrage bei der BZ nach der Möglichkeit einer Gegendarstellung zum Artikel vom 01.04.26 wurde leider nicht einmal beantwortet.

Auf die in der Stellungnahme des GR aus einzelnen E-Mails extrahierten Passagen von Uwe Conrad müssen wir hier eingehen. Seine Aussagen werden in einem Kontext wiedergegeben, der ihre inhaltlichen Grundlagen nicht erkennen lässt. Die zitierten Äußerungen stehen im Zusammenhang mit konkreten Sachfragen zu rechtlichen, verfahrensbezogenen und ökologischen Aspekten des BEM-Vorhabens.

So ist im vorliegenden Fall unserer Ansicht nach Kritik angebracht, wenn Hr. Weichert z. B. über Monate nicht gewillt ist, eine im Mitteilungsblatt gedruckte Falschinformation zu korrigieren, um Ehrlichkeit und damit Verständnis in die Bevölkerung zu bringen. Mehrfache und für ihn sehr einfach zu erfüllende Bitten von betroffenen Bürgern wurden von ihm deutlich zu lange ignoriert.

Ebenso sollte kritisiert werden dürfen, wenn der Gemeinderat vor wichtigen Abstimmungen wie z. B. über eine Zuwegung zum BEM-Windkraft-Vorhaben zwei Mal vor der jeweiligen Sitzung von der Verwaltung eine Karte als Vorlage erhalten hatte, in denen das betroffene Wasserschutzgebiet WSG 315177 nicht eingezeichnet war und darauf auch nicht hingewiesen wurde, obwohl Hr. Weichert und die Verwaltung vom Vorhandensein des WSG auf der Zuwegung wussten. Dieses Vorgehen wirft bei den Bürgern unweigerlich Fragen nach möglichen Gründen auf.

Unserer Meinung nach muss weiterhin kritisiert werden, wenn Hr. Weichert auch nach Monaten und mehrfachen Hinweisen durch uns nicht gewillt bzw. in der Lage ist, in Bezug auf die erforderliche Zuwegung zum geplanten BEM-Windpark Rechtssicherheit für die Bürger und den Gemeinderat herzustellen. Bis zum heutigen Tag hat Hr. Weichert seinem Gemeinderat den alles entscheidenden Unterschied zwischen „Errichtungsverkehr“ und „Erschließungsverkehr“ bei Windkraftvorhaben und den damit verbundenen Pflichten, aber auch Rechten der Gemeinde Münstertal nicht erklärt. Die von ihm gelieferten rechtlichen Informationen zum Thema sind noch immer unvollständig und damit unzureichend. So hat der Gemeinderat zu diesem Punkt seit Monaten einen falschen Sachstand.

Es ist unserer Auffassung nach legitim, wenn Hr. Weichert von unserem BI-Sprecher im Vorfeld darüber informiert wird, dass er eine Fachaufsichtsbeschwerde zu erwarten hat, wenn er die o. g. dringend erforderliche Rechtssicherheit in ‚seiner‘ Gemeinde nicht herstellt. Herr Weichert hat schon seit Monaten die Möglichkeit, diese Beschwerde abzuwenden. Sollte er bis zur nächsten GRS mit dem Thema ‚Windkraft‘ keine Notwendigkeit dazu erkannt haben, wird diese Beschwerde wie von uns angekündigt eingereicht. Wir sehen das regelrecht als unsere Pflicht, da die Thematik schlicht zu wichtig ist, um den GR auf Basis falscher Rechtsannahmen weitreichende Entscheidungen treffen zu lassen.

Für besorgniserregend halten wir die Tatsache, dass Hr. Weichert in einem von ihm angebotenen und mit zwei unserer Mitstreiterinnen in seinem Büro geführten, fast 3-stündigen Gespräch wörtlich äußerte, dass ihm „die BEM Druck macht“.

Welchen Druck die BEM, die ihre Windindustrieanlagen auf Gemeindeland bauen möchte und ggf. auch dringend Gemeindeflächen für die Zuwegung benötigt, auf den Bürgermeister ausüben könnte und inwieweit dieser Druck Herrn Weichert in seinem Handeln eventuell beeinflusst, können wir nicht beurteilen.

Auch ein Mitglied des Gemeinderates muss sich Kritik gefallenen lassen, wenn er/sie zwar Kenntnis darüber hat, aber die für ihre/seine Entscheidung zwingend erforderlichen Informationen nicht von der Verwaltung bzw. dem BM einfordert und ohne nähere Kenntnis der Sachlage über für die Bürgerschaft enorm wichtige Themen abstimmt.

Wichtig ist uns, dass bei allen Beanstandungen niemand persönlich von uns beleidigt wurde. Berechtigte scharfe Sachkritik darf deshalb nicht als persönlicher Angriff umgedeutet werden!

Bürgermeister und Mitglieder des Gemeinderates haben zu Beginn ihrer Amtszeit gelobt, „die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Beide haben sich zu einer „gewissenhaften und treuen Amtsführung“ verpflichtet. Wo aber bleibt die Gewissenhaftigkeit, wenn vor weitreichenden Entscheidungen in der Gemeinde gravierende Fragen unbeantwortet bleiben? Wie fühlt sich der Bürger, wenn er den Eindruck hat, dass seine Volksvertreter in Teilen zu leichtfertig mit ihrer Verantwortung umgehen und ohne erkennbare Not einen möglichen Schaden für Teile der Bevölkerung zumindest fahrlässig hinnehmen?

Nach vielen anfänglichen Versuchen des freundlichen Bittens hat sich bei uns das Bewusstsein gebildet, dass man ohne klare, namentliche Ansprache und ohne konkrete Forderungen in all diesen Belangen nicht ernstgenommen wird. Unser BI-Sprecher Uwe Conrad ist ein Freund der klaren Worte, er ist teilweise emotional, auch mal laut und fordernd, aber nicht unfair oder beleidigend. Er meldet sich in unserem Namen zu Wort und hat ebenfalls Respekt und Ehrlichkeit im Umgang verdient. In einer lebendigen Demokratie sollten kritische Stimmen nicht diskreditiert, sondern gehört werden.

Sie werden von uns auf jeden Fall auch weiterhin hören. Erwarten Sie auch zukünftig unseren Widerstand: Gegen die Gefährdung von Mensch, Tier und Natur durch den Bau von hochsubventionierten Windindustrieanlagen in unserem in jeder Hinsicht wertvollen Schwarzwald.

Wir alle dürfen nicht vergessen, dass es hier nicht um persönliche Differenzen geht, sondern um den Schutz unserer Heimat und seiner Bewohner, unseren Tourismus und das Abwenden von Gefahren für das lebenswichtige Quellwasser im oberen Münstertal!

Vor diesem Hintergrund fordern wir alle am Verfahren Beteiligten auf, ihre Aufgaben, zu deren gewissenhafter Erfüllung sie sich einmal verpflichtet haben, auch verantwortungsvoll auszuführen und stets bei der Wahrheit zu bleiben. Nur so kann zur gewünschten Sachlichkeit zurückgekehrt werden. Wir als BIUB wollen auch in Zukunft unseren Teil dazu beitragen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr gesamtes BIUB-Team