In Sachen Windkraft ist es im Moment eher ruhig in Münstertal. Lag das NUR an der Sommerpause?
Wie gewohnt werden wir die Situation weiter hautnah beobachten, die Umstände hinterfragen und Sie, wie hier, auf dem Laufenden halten.

Nach vielen Wochen des Bittens ist die juristisch bisher äußerst fragwürdige Stellungnahme des Gemeinderates gegen unseren BI-Sprecher auf der Homepage der Gemeinde verschwunden.
Liegt das etwa an der späten Einsicht von Bürgermeister Weichert? Definitiv nicht!

Nachdem wir den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde eingeschaltet hatten, hat dieser mit Mail vom 14.09.26 nun eindeutig bestätigt, dass in diesem Fall „eine Datenschutzverletzung vorliegt“. Dies hat er der Gemeinde mitgeteilt und ihr „empfohlen, die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten (unseres Sprechers) umgehend zu beenden“.
Auch hat er die Gemeinde auf ihre Pflichten zur Meldung an die Aufsichtsbehörde und zur „Benachrichtigung der betroffenen Person (also unseren Sprecher) nach Art. 33 und 34 DSGVO hingewiesen“.
Glauben Sie, dass zu dieser Datenschutzverletzung noch irgendetwas aus dem Rathaus in die Bürgerschaft dringt? Wohl kaum, denn man müsste ja wieder einen Fehler zugeben. Aber es spielt auch keine Rolle mehr. Die widerrechtliche Stellungnahme ist endlich gelöscht, das Recht hat hier glücklicherweise gesiegt und jetzt wissen Sie es ja!
Wir werden jetzt natürlich die Gemeindeverwaltung auf Einhaltung der o. g. Pflichten nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kontrollieren und auf ihre Erfüllung bestehen.

Auch der mehr als beschönigende Bericht der Verwaltung über die Einwohnerversammlung vom 07.05.26 (wir hatten im letzten Beitrag bereits darüber berichtet) musste von Herrn Weichert nach unserer Aufforderung im Juli geändert werden.
In der ersten Fassung war von einem „juristischen Gutachten“ über die Zuwegung zu den geplanten Windindustrieanlagen ‚Haldenköpfle‘ zu lesen.

Hauptamtsleiter Waldmann musste per Mail vom 02.07.26 zugeben, dass es ein tatsächliches Gutachten nie gab, sondern damit lediglich ein stellungnehmendes Schriftstück eines Rechtsanwalts gemeint war (liegt uns vor). Dieser hatte darin auf eine in der Sache auch noch unzureichende Frage der Gemeindeverwaltung zum Thema „Zuwegung zum Haldenköpfle“ geantwortet. Diese juristische Stellungnahme hat allerdings nach den entsprechenden Kriterien nicht im Ansatz den Stellenwert eines Gutachtens.
Gerade eine Verwaltung sollte besonders darauf achten, dass korrekte Begrifflichkeiten verwendet werden, damit bei der Bevölkerung keine falschen Eindrücke entstehen.
Wir gehen natürlich davon aus, dass die ursprünglich unrichtige Berichterstattung lediglich ein Versehen war.
Mittlerweile ist aber auch dieser Bericht auf der Homepage der Gemeinde nicht mehr zu finden, kann aber bei Bedarf von uns nachträglich zur Verfügung gestellt werden.

Große Sorge bereitet vielen Bürgern in Münstertal die Thematik um die während der letzten sehr warmen Sommerwochen problematisch gewordene Wasserversorgung. Von Seiten der Verwaltung wurde offiziell zum Wassersparen aufgerufen, Blumen sollten nicht mehr gegossen und Pools nicht mehr befüllt werden. Teile der Gemeinde mussten bereits aufwendig mit Wasser aus Tankwagen versorgt werden, was natürlich auch die Gemeindekasse belastet.

Plötzlich tauchte auf Instagram ein Flyer der Gemeinde auf, der das Trinkwasser mit vollem Recht wörtlich als „kostbar“ und „schützenswert“ bezeichnete……. und war ebenso schnell wieder verschwunden, wie er aufgetaucht war! Erstaunlich! (Instagram: @gemeindemuenstertal, liegt uns elektronisch vor). Hat im Rathaus vielleicht plötzlich jemand bemerkt, dass man nicht einerseits vom „schützenswerten“ Wasser schreiben und parallel das wassergefährdende Windkraftvorhaben der BEM weiterhin unterstützen kann?

Trotz der heute schon brisanten Lage um das Trinkwasser im Münstertal verfolgen der Bürgermeister und ein Teil der Gemeinderäte noch immer offenbar völlig unbeeindruckt und äußerst sorglos die Planungen um den BEM-Windpark ‚Haldenköpfle‘ weiter !!!
Sie tun teils so, als gäbe es beim Bau von Windindustrieanlagen (WIA) in wassersensiblen Gebieten wie dem Stohren und dem Sittnerberg keinerlei Gefahren!

Aber selbst der ausgewiesene Fachmann im Landratsamt hat bei einem Ortstermin vor betroffenen Anwohnern bestätigt, dass Verschmutzungen von Quellen beim Bau von WIA nicht auszuschließen, im Planungsgebiet ‚Haldenköpfle‘ zum Teil sogar wahrscheinlich sind!

Und dann gibt es da ja noch immer die zumindest angedachte Zuwegung über den 7,2 km langen ‚Glashofweg‘, der quer durch das dort vorhandene Wasserschutzgebiet WSG Nr. 315177 und ein Auerwildgebiet führt. Was für ein Irrsinn, man kann es leider nicht mehr anders nennen.

Zwei jeweils 249,5 Meter hohe Windindustrieanlagen sollen in einem Gebiet gebaut werden, in dem viele Menschen in x-ter Generation auf ihren Höfen leben, wo die Kinder zum Teil bereits ‚in den Startlöchern stehen‘, um den Betrieb später weiterzuführen. Wo jährlich viele Gäste in den angebotenen Ferienwohnungen übernachten, wo es keine öffentliche Trinkwasserversorgung gibt und wo mehrere Dutzend Quellen seit hunderten von Jahren das Leben und Überleben von Mensch und Tier sicherstellen. Diese lebenswichtigen Quellen sollen leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Was bitte, muss denn noch passieren?

Ach ja, es könnte zu weiteren noch deutlich dramatischeren Unfällen kommen als dem beim Transport des dritten Windradrotors auf die Sirnitz am 27.08.26. Hier hatten alle am Transport Beteiligten und auch nicht unmittelbar Beteiligte wie die Anwohner in direkter Nähe des Unfallortes PURES GLÜCK !!!

Allerdings ist an der Unfallstelle, bezeichnenderweise genau vor dem historischen Forst- und Gasthaus „Zum Auerhahn“ an der Sirnitz, leider eine nicht benannte Menge Hydrauliköl im Erdreich versickert und wohl zum Teil auch in einem Oberflächenwasserschacht verschwunden. Man stelle sich vor, dass passiert in einem Wasserschutzgebiet wie z. B. auf dem ‚Glashofweg‘. Wir sind uns wohl alle einig, dass dieser Unfall an der Sirnitz noch deutlich schlimmer hätte ausgehen können. Nur durch außergewöhnliches Glück gab es weder Tote noch Verletzte!

Mit den Schutzmaßnahmen bei derartig brisanten Schwertransporten nehmen es die Transportunternehmen wohl nicht so genau, obwohl es für diese heiklen Fahrten sehr präzise Anweisungen gibt. Wie auf dem Unfallvideo auf Youtube (https://youtu.be/Y2ZGWJYKtP4?si=LU655vpiEB3kvPpd) zu sehen ist, spaziert einer der Arbeiter nur Sekundenbruchteile vor dem Herunterkrachen des Rotors auf dem Spezialtransporter unter der ca. 25 Tonnen schweren Last umher.
Auf einem Video von Schwarzwald TV (https://www.youtube.com/watch?v=bO3xFgAAo4A) ist deutlich zu sehen, wie nur wenige Tage später das havarierte Rotorblatt an Ort und Stelle völlig unfachmännisch zerschnitten wird… ohne Einhausung und Absaugvorrichtung und ohne das kontaminierte Wasser aufzufangen. Somit konnten die lungengängigen GFK- und CFK-Partikel frei verweht werden und das Wasser einfach im Gras versickern. Es ist unserer Ansicht nach anzuzweifeln, ob dieses Vorgehen rechtmässig ist!

Der Beginn der Arbeiten für die Unfallbeseitigung war für den Montag angekündigt, begonnen wurde dagegen aber schon am Samstag. Wenn man mit dieser unrichtigen Ankündigung unliebsame Zuschauer abhalten wollte, hat das aber nicht geklappt, wie entsprechende Videos beweisen. Unfallverhütung und Arbeitsschutz scheinen bei dieser Schadensbeseitigung keine große Rolle gespielt zu haben, tragen die beiden Arbeiter beim Zerschneiden des Rotorblattes mit einer riesigen handgehaltenen Kreissäge doch nicht einmal Gehör- und Atemschutz.

 Auch im folgenden Video ist deutlich sichtbar, wie das kontaminierte Wasser aus einem zersägten Rotorblattteil an einem Kran ungehindert ins nicht abgedeckte Gras fließen konnte.

https://www.youtube.com/watch?v=zpYwQiHdXnc&t=54s

Und ist es überhaupt statthaft, vor eine Spezial-Zugmaschine mit ca. 600 PS noch einen Traktor lediglich mit einer Drahtseilverbindung anstatt mit einer Schleppstange zu spannen? Gemäß unseren bisherigen Recherchen ist es das nicht, aber wir fragen auch hier natürlich bei den Offiziellen nach. Es gilt nun abzuwarten, was bei der Unfalluntersuchung herauskommt und was davon tatsächlich veröffentlicht wird. Wir halten auch hier Augen und Ohren offen!

Sollte man sein Glück vor all diesen möglichen Gefahren derart herausfordern oder sollten die verantwortlichen Bürgervertreter in Münstertal nicht doch endlich umdenken? Ist es das im Gestattungsvertrag aus 2022 durch den BM-Vorgänger mit der BEM ausgehandelte Geld wert? Monetäre Gewinner wären einzig und allein die Bürgerenergie Münstertal und die Ökostromgruppe Freiburg. Für alle übrigen Beteiligten besteht das erhebliche Risiko, leer auszugehen oder lediglich eine unwesentliche Kompensation zu erhalten.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Verantwortlichen bei anhaltenden finanziellen Engpässen auf den bestehenden rechtlichen Rahmen zurückziehen, um eigene Risiken zu minimieren. Da die potenziellen Folgekosten die gesetzliche Mindesthaftung der GmbH bei weitem überschreiten dürften, droht ein erhebliches finanzielles Risiko für die Kommune. Neben einer rechtlich zu prüfenden Mitverantwortung der Gemeindeleitung fiele diese Belastung schlussendlich primär auf den kommunalen Haushalt zurück

Wir erinnern hier noch einmal daran, dass an einen Grundstückseigentümer und Verpächter schlimmstenfalls millionenteure Pflichten übergehen können, sollte der Betreiber von WIA auf diesen Flächen, aus welchen Gründen auch immer, ausfallen.

An dieser Stelle möchten wir alle Bürger auch noch einmal in Bezug auf finanzielle Beteiligungen an Windenergieanlagen sensibilisieren! Je nach Auslegung der Verträge können hier für Anleger gravierende Gefahren schlummern, die bis zum Totalverlust Ihrer Anlagesumme und sogar zur nachträglichen Rückforderung von bereits ausgeschütteten Renditen führen können.
Es handelt sich bei diesen ‚Beteiligungen‘ häufig um Hochrisikoanlagen, bei denen der Anleger kaum Rechte hat, dafür aber enorme Risiken trägt.

Aus Sicht des Anbieters stellt diese Finanzierungsform eine kostengünstige Alternative zum klassischen Bankkredit dar. Während Kreditinstitute strenge Anforderungen an Sicherheiten stellen und im Verwertungsfall eine vorrangige Befriedigung genießen, verbleibt für nachgelagerte Akteure das Risiko, im Insolvenzfalle leer auszugehen.

Sollten sie derartige Investitionsabsichten haben, empfehlen wir im Vorfeld u. A. einen Bericht der renommierten „Stiftung Warentest“ über diese Anlageformen sowie vor Vertragsunterschrift auf jeden Fall die Hinzuziehung eines Fachanwalts zur Prüfung aller Vertragsunterlagen.

Auch um eine machbare Zuwegung zum geplanten BEM-Windpark ‚Haldenköpfle‘ ist es ruhig geworden. Keine Zuwegung über die 20-jährige Betriebsdauer…………. kein Windparkbau!

Sollte sich aber dennoch ein Weg zum ‚Dreieck‘ über gemeindeeigene Flächen auftun, müsste der Gemeinderat über eine etwaige Nutzungsgenehmigung und den Eintrag einer dinglichen Sicherung im Grundbuch der Gemeinde abstimmen. Sollte es hier eine Zustimmung geben, werden wir, wie bereits mehrfach angekündigt, in Münstertal wieder ein Bürgerbegehren einleiten!

Bereiten Sie sich also bitte schon einmal gedanklich auf ein solches Bürgerbegehren vor. Lesen Sie hierzu die vielen Beiträge auf unserer Homepage www.unser-breisgau.de.

Hier finden Sie ungeschönt und ehrlich das bisher Geschehene um das BEM-Planungsvorhaben Windpark ‚Haldenköpfle‘: Skurriles, Widerrechtliches, Bedenkliches, zwischenmenschlich Verwerfliches, rechtsstaatlich Fragwürdiges… und nur selten Erheiterndes. In der Summe leider erschreckend!

Schicken Sie uns Ihre Fragen (info@unser-breisgau.de) oder sprechen Sie uns gerne auch direkt an. In unseren Reihen sind viele Münstertäler Augen- und Ohrenzeugen, Ihre Mitbürger, Ihre Nachbarn.
Sie alle wollen ihre Heimat, die hier lebenden Menschen und Tiere sowie die lokale Wirtschaft und den Tourismus schützen und geben Ihnen wahrheitsgetreu Antwort auf all Ihre Fragen !!!

BILDEN SIE SICH IHRE MEINUNG, sie wird in einem möglichen Bürgerbegehren gefragt sein.

Wir bleiben in dieser Angelegenheit auf jeden Fall ‚am Ball‘.
Halten auch Sie sich bitte informiert.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr BIUB-Team